Im Hinblick auf den Erwerb von Immobilien ist es interessant, zu wissen, welche Arten von Eigentumsrechten es gibt. Um dies näher zu beleuchten, erklären wir dir hier im Glossar zuerst einmal, was der Begriff des Eigentums überhaupt meint, inwiefern Eigentum beschränkt werden kann, wie ein Eigentumsrecht begründet / erworben werden kann und schließlich, welche verschiedenen Arten des Eigentums es im Immobilienbereich gibt.
Was ist Eigentum?
Mit Eigentum ist gemeint, dass jemand das Vollrecht an einer Sache hat. Sprich diese Person hat die Befugnis, frei und willkürlich darüber zu entscheiden, was sie mit der Substanz seiner Sache macht und wie sie diese nutzt. Der Person, die das Eigentumsrecht hat, steht es auch zu, andere von der Sache auszuschließen.
Durch das Eigentumsrecht und das damit verbundene Vollrecht an dieser Sache darf jedoch nicht in die Rechte von Dritten eingegriffen werden und zusätzlich gelten Beschränkungen was das allgemeine Interesse angeht.
Welche Eigentumsbeschränkungen gibt es?
Öffentliche Interessen können das individuelle Eigentumsrecht einschränken. Dazu gehören beispielsweise folgende Gesetze:
- Denkmalschutzgesetz
- Wasserrechtsgesetz
- Forstrecht
- Gewerbeordnung
- Raumordnung
- Naturschutzgesetz
- Baugesetz usw.
Außerdem schränken auch nachbarliche Interessen das Eigentumsrecht ein. So will man vermeiden, dass Immissionen von einem Grundstück angrenzende Liegenschaften belasten. Aus diesem Grund gibt es einige unzulässige Handlungen, wie etwa die direkte Zuleitung von Abwasser auf eine angrenzende Liegenschaft, oder grobkörperliche Immissionen wie Schneelawinen. Man ist auch vor indirekten Immissionen geschützt und hat als beeinträchtigter Nachbar Ansprüche auf den Immissionsauslösenden, sofern bei der Beeinträchtigung das ortsübliche Maß überschritten wird oder eine wesentliche Beeinträchtigung besteht.
Weiters können auch bestimmte Rechtsgeschäfte das Eigentumsrecht beschränken: So etwa das Belastungs- und Veräußerungsverbot. Das Vollrecht des Eigentümers wird auch bei Bestandverträgen (Miete, Pacht) beschränkt, da der Bestandnehmer dazu berechtigt ist, die Sache zu gebrauchen.
Wie kann Eigentum erworben werden?
Damit Eigentum begründet werden kann, muss es einen entsprechenden Titel geben – also zB einen Kaufvertrag oder einen Schenkungsvertrag. Der Erwerb selbst erfolgt durch die körperliche Übergabe der Sache bzw. bei unbeweglichen Sachen wie Häusern, Wohnungen und Grundstücken über die Eintragung ins Grundbuch.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Ersitzung eines Eigentumsrechts und den außerbücherlichen Eigentumserwerb der Einantwortung (beim Erbe) sowie bei einem Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung.
Welche Eigentumsrechte gibt es in Bezug auf das Eigentum von Immobilien?
Beim Eigentum von Immobilien wird in Österreich zwischen Alleineigentum und Miteigentum unterschieden. Darüber hinaus gibt es das Wohnungseigentum. Mehr zu den verschiedenen Formen erfährst du, indem du auf den jeweiligen Begriff klickst.