Leistungen für Interessent:innen
Du suchst dein neues Zuhause oder ein spannendes Anlageobjekt? Dann bist du hier genau richtig.
Egal, ob du eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kaufen oder mieten möchtest – bei mir steht immer eines im Mittelpunkt: Du und deine Wünsche.
Wenn du als Interessent:in auf einen Makler zugehst, hast du bestimmt gewisse Erwartungen – und das ist auch gut so. Ich weiß, dass die Immobiliensuche manchmal turbulent sein und einen viele Nerven kosten kann, deshalb begleite ich dich vom ersten Kontakt bis zur Schlüsselübergabe auf Augenhöhe, ehrlich und mit vollem Einsatz.
Mir ist es besonders wichtig, engagiert, interessiert und offen zu arbeiten, weil ich möchte, dass du dich jederzeit gut aufgehoben fühlst, alle deine Fragen beantwortet bekommst und dein Weg zur Immobilie so unkompliziert wie möglich verläuft. Auf dieser Seite zeige ich dir Schritt für Schritt, welchen Service du von mir erwarten kannst und wie ich dich auf deiner Suche begleite.
💛 Wohnung oder Haus kaufen – so begleite ich dich
Step 1: Anfrage
Du hast in meinem Angebot eine Immobilie entdeckt, die dich interessiert? Dann schick mir einfach eine Anfrage – egal ob über die Immonizer Website, ein Immobilienportal oder über meine Social Media Kanäle. Ich melde mich zeitnah und vor allem persönlich bei dir, beantworte deine ersten Fragen und wir loten gemeinsam aus, ob ein Besichtigungstermin für dich Sinn macht.
Was mir dabei besonders wichtig ist: Du kannst dich darauf verlassen, dass ich in einem angemessenen Zeitrahmen schriftlich antworte oder dich telefonisch kontaktiere – so wie es dir lieber ist. Für mich ist es auch völlig in Ordnung, vorab Fragen zu klären, wenn diese schon in diesem Step auftauchen.
Step 2: Unterlagen & Exposé
Wenn dein Interesse konkreter wird, bekommst du von mir alle relevanten Unterlagen, die du für eine fundierte Entscheidung brauchst – inklusive Exposé, Grundrissen, Lageplänen und rechtlichen Informationen. Ich achte darauf, dass alles verständlich und klar aufbereitet ist, sodass du sofort siehst, ob die Wohnung oder das Haus zu dir passt.
Dank meiner detailreichen Exposés bekommst du einen klaren Überblick über die wichtigsten Fakten, die Highlights, die Ausstattung und sogar rechtliche Details zu deinem Wunschobjekt. Außerdem zeige ich dir die Raumaufteilung und bereite das Ganze so auf, dass du sofort ein Gefühl für die Immobilie bekommst. Mit frischem, modernem Design und mitreißenden Texten machen meine Exposés richtig Lust darauf, den nächsten Schritt zu gehen.
In dieser Phase begleite ich dich aktiv: Ich erkläre Details, beantworte weitere Fragen und gehe auf Besonderheiten ein, damit du dich sicher fühlst. Mein Anspruch: Ich investiere Zeit und Aufmerksamkeit, damit alle Unklarheiten aufgelöst werden.
Step 3: Besichtigung
Die Besichtigung ist oft der spannendste Moment beim Kauf einer Immobilie. Ich richte mich ganz nach deinen Bedürfnissen: Ob du lieber selbst alles erkundest oder viele Informationen haben möchtest, bleibt ganz dir überlassen. Ich beantworte alle Fragen, erkläre Details und zeige dir alle Räumlichkeiten, die Ausstattung, sämtliches Zubehör, bei Wohnungen allgemein mitbenützbare Flächen usw., damit du ein umfassendes Bild von der Immobilie bekommst.
Mein Anspruch: Du sollst dich jederzeit gut aufgehoben fühlen, bestens informiert sein und ehrlich einschätzen können, ob die Immobilie zu dir passt oder nicht. Ich nehme mir Zeit und bin da, wenn du mich brauchst, und wenn du lieber nochmal auf eigene Faust durchgehst, um in Ruhe alles durchzudenken, dann ist das selbstverständlich auch möglich.
Zudem achte ich darauf, dass alles angenehm und stressfrei abläuft: Ob du alleine oder mit Begleitung kommst, ich passe mich an deine Wünsche an, erkläre Abläufe vor Ort und sorge dafür, dass du mit einem klaren Eindruck und voller Informationen nach Hause gehst. Und wenn du ein Objekt ein zweites Mal besichtigen möchtest, begleite ich dich gerne erneut!
Step 4: Recherche+
Ich recherchiere schon bei der Objektaufbereitung bei der Hausverwaltung, Verkäufer:in, Gemeindeämtern und Behörden, prüfe die Unterlagen und sammle alle relevanten Infos zusammen. Manchmal kommen aber später noch Themen auf, zu denen es noch weiter nachzuforschen gilt. Und das mache ich gerne für dich. Immerhin sollst du bestens informiert sein und deine Entscheidung auf Basis solider Fakten und eines umfassendes Gesamteindrucks treffen können.
Aus Erfahrung kann ich dir genau sagen, worauf es beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ankommt. Je nach Objektart sind es unterschiedliche Aspekte, die man sich vor dem Kauf ansehen sollte.
Ich unterstütze dich dabei, deine Wunschimmobilie aus einer ganzheitlichen Sicht zu betrachten: Praktisch, rechtlich und historisch. Ich prüfe die Vergangenheit (Stichwort: Benützungsbewilligungen oder Wohnungseigentumsbegründung) und werfe einen Blick in die Zukunft, indem ich auf anstehende Themen verweise (zB ausstehende Sanierungsmaßnahmen, wichtige Veränderungen usw.).
Step 5: Verhandlung & Kaufanbot
Du hast dich entschieden, die Immobilie zu kaufen? Yay! Aber nichts überstürzen: Denn spätestens jetzt brauchst du strategische Unterstützung. Ein Kaufanbot einfach so zu legen macht wenig Sinn – ich berate dich ausführlich und teile meine Insights aus vielen Vermittlungen, die ich bereits abgewickelt habe.
Als Maklerin bin ich neutrale Vermittlerin zwischen dir und dem Verkäufer. Ich sorge dafür, dass alles fair abläuft und beide Seiten zu einem Ergebnis kommen, mit dem sie gut leben können. Ganz oft braucht es jemanden, der die Wünsche beider Parteien auf einen gemeinsamen Nenner bringt – dafür habe ich ein gutes Händchen.
Außerdem helfe ich dir bei der Formulierung des Kaufanbots, sodass alles rechtlich korrekt ist. Ich erkläre dir die weitere Abfolge beim Kauf, berate dich zu den Nebenkosten, die auf dich zukommen, und sorge dafür, dass du genau weißt, worauf du dich beim Legen des Angebots einlässt.
Step 6: Kaufvertrag
Den Kaufvertrag selbst darf ich als Immobilienmaklerin nicht erstellen – dafür ist eine Rechtsanwältin oder ein Notar zuständig. Ich kenne viele Expert:innen in diesem Tätigkeitenfeld. So kann ich dich auch dabei unterstützen, Angebote einzuholen und die besten Konditionen für die Vertragserrichtung zu erhalten. Dank meines Netzwerks fällt es mir leicht, dir die richtigen Ansprechpartner:innen zu empfehlen, die dich deinem neuen Zuhause ein ganzes Stück näherbringen.
Wenn der Vertragsentwurf vorliegt, prüfe ich ihn für dich, erkläre dir alle wichtigen Punkte verständlich und beantworte in Zusammenarbeit mit den Vertragserrichter:innen deine Fragen. So bleibt kein Raum für böse Überraschungen und du kannst mit einem guten Gefühl unterschreiben. Außerdem vermittle ich zwischen dir und der Verkäuferseite oder dem / der Notar:in, falls noch offene Punkte geklärt werden müssen.
Step 7: Übergabe
Der schönste Moment für bis jetzt all meine Käufer:innen: Die Schlüsselübergabe! Ich begleite euch vor Ort, erstelle ein detailliertes Übergabeprotokoll, halte alle Zählerstände fest und dokumentiere, welche Schlüssel übergeben werden. Außerdem halte ich weitere wichtige Details im Protokoll fest.
Nachdem du und der / die Verkäufer:in euch über alles einig seid, unterschreibt ihr das Protokoll und ich bezeuge die Übergabe ebenso mit meiner Unterschrift. Das ist wichtig, weil ich das Protokoll danach dem / der Notar:in übermitteln kann und diese:r somit weiß, dass er / sie die restlichen Schritte einleiten kann.
Und was passiert dann?! Ganz einfach, wir lassen dich in deinen neuen vier Wänden allein und du kannst, hoffentlich mit viel Freude, dein neues Zuhause genießen! 🙂
FAQs
Was kostet die Vermittlung?
Das ist vom Objekt bzw. Grundstück abhängig, das du kaufen möchtest. Basis für die Berechnung der Provision ist nämlich der Verkaufspreis (inkl. übernommener Verpflichtungen, Hypotheken und sonstigen geldwerten Lasten und des Verkehrswerts der Einrichtungs- und Ausstattungsobjekte, Waren, Maschinen usw.). In der Rechtsvorschrift für Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (kurz Immobilienmaklerverordnung) werden die Höchstbeträge der Provisionen festgelegt, die Makler:innen von Kundinnen und Kunden verlangen dürfen.
Was ist die Höhe der gesetzlichen Höchstprovision beim Immobilienkauf?
Die Immobilienmaklerverordnung legt fest, wie hoch die Provision bei der Vermittlung von Kauf- und Tauschgeschäften über Liegenschaften (Wohnung, Haus oder Grundstück) maximal sein darf.
Bei einem Verkaufswert bis € 36.336,42 darf eine Höchstprovision von 4 % des Wertes vereinbart werden. Liegt der Wert darüber, beträgt die gesetzliche Höchstprovision 3 % des Verkaufspreises. Auf diese Provision kommt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 %.
Darf die Provision von Käufer:in und Verkäufer:in genommen werden?
Die Höchstprovision darf jeweils von der Kauf- und von der Verkaufspartei verlangt werden. Liegt der Wert unter € 36.336,42, darf ich von dir und von dem / der Verkäufer:in jeweils höchstens 4 % des Wertes verlangen. Vermittle ich den Verkauf eines Objekts / Grundstücks mit einem Verkaufspreis von bspw. € 350.000,-, darf ich von Käufer:in und Verkäufer:in jeweils höchstens 3 % Provision nehmen. Dazu kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von jeweils 20 %.
Daraus ergibt sich als Höchstprovision für eine Partei maximal 3,6 % Provision (inkl. USt.).
Kann eine Partei die gesamte Provision übernehmen?
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass die gesamte Provision von nur einer der beiden Vertragsparteien übernommen wird.
Ein Beispiel: Der / die Verkäufer:in übernimmt die gesamten 6 % (ohne USt.), während der / die Käufer:in keine Provision bezahlt. Das ist jedoch Vereinbarungssache und kommt in der Praxis eher selten vor. Wichtig ist, dass insgesamt nie mehr als die gesetzliche Höchstprovision von 6 % verrechnet werden darf (zuzüglich 20 % USt.).
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine vollständige Überwälzung der Provision auf eine Partei nicht erlaubt ist: Kaufst du ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung und bist der / die Wohnungssuchende, darf dir gesetzlich nie mehr als 3 % Provision verrechnet werden (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer).
Wie sieht es bei der Vermietung mit der Höhe der Provision aus?
Die Provision wird bei der Vermietung zu Wohnzwecken auf Basis der Bruttomonatsmiete berechnet (das ist die Nettomiete inkl. Betriebskosten, exklusive USt.).
Welche Höchstgrenzen gelten, hängt von der Befristung des Mietvertrags und davon ab, ob das Erstauftraggeberprinzip (auch Bestellerprinzip) zur Anwendung kommt.
Was ist das Erstauftraggeberprinzip?
Das Maklergesetz legt seit 2023 fest, dass mit Wohnungssuchenden nur dann eine Provision vereinbart werden darf, wenn sie den Vermittlungsauftrag als Erstauftraggeber:in unterschrieben haben (das nennt man Suchauftrag).
In der Praxis ist bei der Vermietung jedoch meist der / die Vermieter:in der Erstauftraggeber. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen die Vermieter:innen provisionspflichtig sind, während für Mieter:innen keine Provision anfällt.
Wenn du es ganz genau wissen möchtest, lohnt sich ein Blick in den entsprechenden Gesetzestext.
Was sind die Höchstprovisionen bei der Vermietung zu Wohnzwecken?
Wie oben bereits erwähnt, ist bei der Wohnungsmiete das Bestellerprinzip zu berücksichtigen! Die Immobilienmaklerverordnung nennt Höchstsätze für die Vermittlung der Wohnungsmiete:
- unbefristeter Mietvertrag bzw. befristeter MV mit mehr als 3 Jahren Dauer: Vermieter:in: 3 Bruttomonatsmieten (kurz BMM) | Mieter:in (nur wenn Erstauftraggeber:in): 2 BMM
- befristeter MV bis 3 Jahre: Vermieter:in: 3 BMM | Mieter:in (nur falls Erstauftraggeber:in): 1 BMM
Was gilt für die Vermittlung von Geschäftsraummietverträgen?
Für die Vermittlung von Mietverträgen über Geschäftsräume gilt das Bestellerprinzip nicht. Hier ist die Höhe der Provision davon abhängig, wie lange der Vertrag befristet wird:
- unbefristeter MV oder befristeter MV mit Dauer von mehr als drei Jahren: Vermieter:in: 3 BMM | Mieter:in: 3 BMM
- befristeter MV auf mind. 2 und max. 3 Jahre: Vermieter:in: 3 BMM | Mieter:in: 2 BMM
- befristeter MV auf maximal 2 Jahre: Vermieter:in: 3 BMM | Mieter:in 1 BMM
Ab wann bin ich provisionspflichtig?
Du bist mir gegenüber provisionspflichtig, sobald du dich mit dem / der Verkäufer:in über das Hauptgeschäft geeinigt hast und ich für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts kausal, adäquat und vertragsgemäß verdienstlich tätig war.
Ist die Besichtigung kostenlos?
Ja, natürlich. Besichtigungstermine sind kostenlos, da sie zu den typischen Tätigkeiten im Rahmen eines Vermittlungsauftrags gehören.
Bist du Doppelmaklerin?
Der Begriff Doppelmakler:in bedeutet, dass ein:e Makler:in für beide Vertragsparteien vertraglich und verdienstlich tätig ist.
In den meisten Fällen bin ich als Vermittlerin zwischen dir und dem / der Verkäufer:in tätig, also als Doppelmaklerin. Dabei nehme ich eine neutrale Position ein, um am Ende ein faires Ergebnis für alle Beteiligten zu erreichen.
Nicht fündig geworden?!
Du hast mein Angebot durchgeschaut, bist aber nicht fündig geworden? Schade!
Das ist aber noch lange kein Grund, um aufzugeben. Ich habe immer wieder Objekte in Vorbereitung. Melde dich gerne und übermittle deine wichtigsten Suchkriterien über das Immobiliensuche-Formular (zB Größe des Grundstücks, Größe des Hauses oder der Wohnung, ungefähre Lage usw.).
Ich trage dich anschließend in die Immonizer Such-Datenbank ein und melde mich bei dir, sobald etwas Passendes hereinkommt. 🙂