Bei Altlasten handelt es sich um belastete Grundstücke oder Standorte, von denen aufgrund früherer Nutzungen erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt ausgehen können. Solche Belastungen entstehen häufig dadurch, dass in der Vergangenheit schädliche Stoffe unsachgemäß gelagert, verwendet oder entsorgt wurden oder notwendige Sicherheitsvorkehrungen fehlten.
Typische Altlasten finden sich auf Grundstücken mit früherer gewerblicher oder industrieller Nutzung, insbesondere dort, wo mit potenziell gefährlichen Stoffen gearbeitet wurde. Die Belastungen können den Boden, das Grundwasser oder auch die Bausubstanz betreffen.
Warum ist es wichtig zu wissen, ob auf einem Grundstück Altlasten vorhanden sind?
Von Altlasten können ernsthafte Gesundheitsgefahren sowie umweltschädliche Auswirkungen ausgehen. Deshalb ist es wesentlich, frühzeitig zu wissen, ob ein Grundstück betroffen ist. Darüber hinaus haben Altlasten häufig erhebliche Auswirkungen auf Kaufentscheidungen, den Immobilienwert sowie auf mögliche Nutzungs- oder Bebauungsmöglichkeiten.
Im Sinne der Transparenz sollte daher immer geprüft werden, ob ein Grundstück belastet ist und – falls ja – um welche Art der Schadstoffbelastung es sich handelt. Dabei ist insbesondere relevant, ob der Boden, das Grundwasser oder beide betroffen sind.
Was sind typische Beispiele für Altablagerungen und Altstandorte?
Zu den häufigsten Standorten mit potenziellen Altlasten zählen unter anderem:
ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke
ehemalige Deponien, etwa für Hausmüll oder gewerbliche Abfälle
frühere Schottergruben, die später mit Abfällen verfüllt wurden
ehemalige Tankstellen, Tanklager oder Raffinerien
Heizwerke und chemische Produktionsstätten
Standorte mit Sondermüllablagerungen
Gerade bei aufgefüllten Gruben oder ehemaligen Tankanlagen besteht häufig ein erhöhtes Risiko für Verunreinigungen des Grundwassers.
Wo kann man prüfen, ob eine Altlast vorhanden ist?
Ob es sich bei einem Grundstück um eine Altablagerung oder einen Altstandort handelt, lässt sich über das Altlastenportal des Umweltbundesamts prüfen. Dort sind sowohl sogenannte Verdachtsflächen als auch bereits festgestellte Altlasten verzeichnet.
Ein Eintrag als Verdachtsfläche bedeutet noch nicht, dass tatsächlich eine Altlast vorliegt, sondern lediglich, dass ein entsprechender Prüfbedarf besteht.
Mehr zum Thema liest du in unserem weit umfangreicheren Blogartikel zum Thema: Altlasten: Alles, was du dazu wissen solltest