Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, welches alle Liegenschaften in Österreich umfasst und von den Bezirksgerichten geführt wird. Jeder kann in das Grundbuch Einsicht nehmen (gegen eine Gebühr). Wem eine Liegenschaft gehört, kannst du also so herausfinden.
Was ist das Grundbuch und wann wurde es eingeführt?
Wie oben bereits geschrieben handelt es sich beim Grundbuch um ein Register, welches sämtliche Grundstücke in Österreich umfasst. Neben den grundsätzlichen Daten zu den Grundstücken (Fläche, Adresse usw.) enthält es auch Informationen zu den Eigentumsverhältnissen (wer ist Eigentümer des Grundstückes) sowie über die Rechte und Lasten, die mit dem Grundstück verbunden sind.
Der Anspruch, die wichtigsten Daten zu den Grundstücken sowie laufende Änderungen in einem früher tatsächlichen Buch, heute elektronischem Register, festzuhalten, bestand schon vor langer Zeit. So wurde schon in der Antike ein Steuerkataster geführt. Im Mittelalter gab es Traditionscodices und die Urbare, welche Aufschluss über Besitz und Eigentumsübertragungen gaben. Im Hochmittelalter entstanden schließlich die Stadtbücher, welche man als direkten Vorläufer des heute geläufigen Grundbuches betrachten kann. Sie wurden schon damals von den Ämtern geführt.
Ausgangspunkt für das Grundbuch, das wir in Österreich heute kennen, war das zu Zeiten von Maria Theresia um 1770 begonnene Häuserverzeichnis. Die Vermessung der Grundstücke und Aufnahme der Besitzverhältnisse dauerte den technischen Gegebenheiten von damals entsprechend lange und wurden erst im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts abgeschlossen. Die Grenzen orientierten sich damals an den Grenzen der Grundherrschaften – so wie der Großteil der Grenzen der heutigen Katastralgemeinden. Die damaligen Vermessungen führten erst zur Anlegung der Katastralgemeinden und des Grundsteuerkatasters (näheres dazu findest du bei den Glossarartikeln zu diesen Themen – einfach auf die Links klicken).
Gesetzlich wurde das Grundbuch im Österreichischen Reichsgesetzblatt als Allgemeines Grundbuchsgesetz im Jahr 1871 verlautbart. Im Jahr 1955 trat das Allgemeine Grundbuchgesetz (GBG) in Kraft. Daneben gibt es außerdem das Grundbuchumstellungsgesetz, welches die Umstellung des früher (bis zum Jahr 1980) händisch geführten Grundbuchsystems auf ein elektronisches EDV-System regelt. Die EDV-Umstellung wurde erst im Jahr 1992 abgeschlossen.
Worauf basiert das heutige österreichische Grundbuch?
Basis für das Grundbuch ist der sogenannte Kataster. Nachdem er die verschiedenen Katastralgemeinden und deren Grundstücke anführt, beruft sich das Grundbuch auf diese Daten. Aus diesem Grund findest du auch auf jedem Grundbuchauszug einer bestimmten Immobilie bzw. eines bestimmten Grundstücks ganz oben die Angabe der Katastralgemeinde und der Katastralnummer, damit genau zugeordnet werden kann, um welche Liegenschaft es sich handelt, auf die sich der jeweilige Auszug bezieht.
Woraus setzt es sich zusammen?
Es setzt sich aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung zusammen. Dazu kommen einige Hilfsverzeichnisse. Du kannst dir das in etwa so vorstellen: Alle Regionen in Österreich wurden in eigene Katastralgemeinden gegliedert. Zu jeder dieser Katastralgemeinden existiert ein Hauptbuch, welches die Grundbuchseinlagen zu den einzelnen Grundstücken in dieser Katastralgemeinde enthält. Um die Grundstücke zu nummerieren, bedient man sich der Einlagezahl. Kennst du diese und die Katastralgemeinde, kannst du die Grundbuchseinlage zum betreffenden Grundstück sehr leicht finden und dir einen Grundbuchauszug vom Grundstück holen.
Jede Eintragung ins Hauptbuch des Grundbuches basiert auf einer Urkunde, also beispielsweise auf einem Kaufvertrag, einem Wohnungseigentumsvertrag, einer Einantwortung im Erbfall, einem Schenkungsvertrag, einem Servitutsvertrag usw. Diese Urkunden werden in der Urkundensammlung verwahrt und mit einer Tagebuchzahl versehen, auf welche dann in der Grundbuchseinlage direkt bei der zugehörigen Eintragung referiert wird. Nachdem bei der Urkundensammlung erst im Jahr 2006 auf die elektronische Variante umgestellt wurde, finden sich nur neuere Urkunden elektronisch. Ältere Urkunden müssen beim zuständigen Bezirksgericht eingesehen / abgefragt werden.
Welche Hilfsverzeichnisse gibt es im Grundbuch?
Zu den Hilfsverzeichnissen zählen:
- Das Personenverzeichnis: Es ist nach Bundesländern geordnet und enthält ein Verzeichnis über alle Personen, die ins Grundbuch eingetragene Eigentümer bzw. Bauberechtigte (siehe auch Baurecht) sind. Dieses Verzeichnis ist aus Datenschutzgründen nicht öffentlich einsehbar, sondern kann nur bei Nachweis eines rechtlichen Interesses eingesehen werden.
- Das Löschungsverzeichnis: Es enthält Eintragungen, die aus dem Hauptbuch gelöscht wurden und somit eine historische Übersicht zu allen (alten) Eintragungen der Einlagen. Durch die Löschung aus dem Hauptbuch bleibt dieses übersichtlich, zugleich findet man dennoch alle wichtigen Informationen im Löschungsverzeichnis.
- Das Grundstücksverzeichnis: Ist nach Katastralgemeinden geordnet und enthält eine Übersicht zu allen Grundstücken pro Katastralgemeinde.
- Das Anschriftenverzeichnis: Dieses ist nach Ortsgemeinden gegliedert und enthält je Gemeinde alle Anschriften der Grundstücke.
Wer kann Einsicht nehmen?
Da es sich um ein öffentliches Register handelt, kann jede/r von uns Einsicht nehmen. Dies bezieht sich auf das Hauptbuch und auf die Urkundensammlung. Bei den Hilfsverzeichnissen ist das nicht überall so, wie du oben in Punkto Personenverzeichnis schon gelesen hast. Hier greift der Datenschutz, weshalb es ausnahmsweise im Vergleich zu den anderen Grundbuchs-Bestandteilen nicht öffentlich einsehbar ist. Insofern könnte man sagen, dass das Grundbuch in Österreich beschränkt öffentlich einsehbar ist.
Wo kann man Einsicht nehmen?
Zuständiges Gericht ist immer das örtliche Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich das betreffende Grundstück befindet. Dort kann man entweder während der Amtsstunden (= Servicezeiten) persönlich vor Ort oder schriftlich einen Grundbuchauszug anfordern. Die Erstellung von Kopien bzw. das Zusenden des Auszuges ist kostenpflichtig.
Grundbuchauszüge können auch kostenpflichtig auf der Website des Justizministeriums bzw. bei bestimmten Verrechnungsstellen (= Online-Anbieter) oder bei einer Notarin / einem Notar eingeholt werden. Bei Notar:innen ist es auch möglich, einen beglaubigten Grundbuchauszug zu erhalten, was vor allem für die Vorlage vor Behörden von Bedeutung ist.
Welche Eintragungsarten gibt es im Grundbuch?
Im Grundbuch gibt es vier verschiedene Eintragungsarten:
- Vormerkung
- Einverleibung bzw. Löschung
- Anmerkung
- Ersichtlichmachung
Damit wir dir erklären können, was es damit genau auf sich hat, haben wir dir einen eigenen Glossarartikel gezaubert (einfach klicken): Grundbuchseintragung