Wenn du gefragt wirst, was Bauland eigentlich bedeutet, wird dir dazu sicher ein bisschen was einfallen. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Fläche, die bereits bebaut ist oder bebaut werden darf. Warum aber Bauland nicht gleich Bauland ist, liest du in diesem Glossarartikel.
Was ist Bauland?
Bauland sagt man zu einem räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der sich für die Bebauung eignet – und das aus rechtlicher wie auch aus natürlicher Sicht. Damit ist nicht immer nur ein Grundstück gemeint – es kann auch aus mehreren, sich nebeneinander befindlichen Grundstücken bestehen.
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz legt genau fest, wann Flächen sich nicht für eine Widmung als Bauland eignen, nämlich wenn:
- die natürlichen Voraussetzungen dagegen sprechen (Bodenbeschaffenheit, Hochwassergefahr, Klima, Steinschlag, Lawinengefahr, hoher Grundwasserstand usw.)
- Immissionen vorhanden sind, von welchen eine Gesundheitsgefahr oder wovon eine unzumutbare Belästigung ausgeht, die sich durch Aufschließungsmaßnahmen nicht beheben lassen (Geruchsbelästigung, Erschütterungen, Lärm, Luftschadstoffe usw.)
- das Orts- bzw. Landschaftsbild gewahrt werden soll und die betroffenen Grundstücke aus diesem Grund nicht bebaut werden sollen.
Treffen einer oder mehrere dieser Ausschlussgründe vor, so weist das Grundstück nicht bzw. nur mangelhaft die Baulandvoraussetzungen auf und kann nicht als solches gewidmet werden.
Welche Baulandarten unterscheidet das Steiermärkische Raumordnungsgesetz?
Grundsätzlich werden alle als Bauland gewidmeten Flächen in eine der folgenden drei Baulandarten eingeteilt:
- Vollwertiges Bauland
- Aufschließungsgebiete
- Sanierungsgebiete
Was ist vollwertiges Bauland?
Das heißt, dass es vollständig aufgeschlossen ist (siehe auch Erschließungsgrad), dass keine Immissionsbelästigung vorhanden ist und dass auf diesen Flächen keine Maßnahmen erforderlich sind, die der Beseitigung von städtebaulichen und hygienischen Mängeln oder der Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsgefahren dienen.
Welche Baulandgebiete gibt es?
Im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz werden folgende Baulandgebiete festgelegt und näher definiert (für nähere Beschreibungen klicke einfach auf den jeweiligen Begriff, um zum entsprechenden Glossareintrag zu gelangen):
- Allgemeines Wohngebiet
- Reines Wohngebiet
- Kerngebiet
- Dorfgebiet
- Kurgebiet
- Erholungsgebiet
- Ferienwohngebiet (Achtung: seit der Novelle 2022 „Zweitwohnsitzgebiet“)
- Einkaufszentren 1
- Einkaufszentren 2
- Gewerbegebiet
- Industriegebiet 1
- Industriegebiet 2