Wohngebiet ist nicht gleich Wohngebiet. Das steiermärkische Raumordnungsrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Nutzungsarten, darunter dem Allgemeinen Wohngebiet (WA) und dem Reinen Wohngebiet. Doch was darf in diesen Gebieten tatsächlich errichtet werden und worin liegen die Unterschiede? Genau darum geht es hier.
Was ist ein Allgemeines Wohngebiet?
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz regelt, welche Nutzungsarten für Bauland im Flächenwidmungsplan ausgewiesen werden können. Bei Wohngebieten wird dabei zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet und dem Reinen Wohngebiet unterschieden. Während das Reine Wohngebiet sehr restriktiv ausgestaltet ist, bietet das Allgemeine Wohngebiet deutlich mehr Nutzungsmöglichkeiten.
Auch im Allgemeinen Wohngebiet liegt der Schwerpunkt auf Gebäuden, die vorwiegend Wohnzwecken dienen. Im Unterschied zum Reinen Wohngebiet sind hier jedoch zusätzliche Nutzungen zulässig. Neben Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Kirchen dürfen im Allgemeinen Wohngebiet auch Gebäude und Betriebe errichtet werden, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung abdecken.
Dazu zählen unter anderem Geschäfte, Gasthäuser, Cafés, Gärtnereien, Garagen sowie sonstige Betriebe. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Nutzungen dem Wohncharakter des Gebiets nicht widersprechen und keine unzumutbaren Belästigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner verursachen.
Wie erkenne ich das allgemeine Wohngebiet im Flächenwidmungsplan?
In der Steiermark werden Allgemeine Wohngebiete im Flächenwidmungsplan laut Planzeichenverordnung der Landesentwicklung Steiermark in der Farbe „Zinnoberrot“ dargestellt, was im Plan meist als Orange wahrgenommen wird. Zusätzlich sind diese Flächen mit der Abkürzung WA gekennzeichnet. Häufig finden sich daneben auch Angaben zur mindestens und höchst zulässigen Bebauungsdichte.
Im Allgemeinen Wohngebiet sind die zulässigen Baudichten in der Regel höher als im Reinen Wohngebiet. In Graz finden sich etwa Mindestdichten von 0,6 und Höchstdichten von bis zu 1,4. Bei sogenannten Nutzungsüberlagerungen, etwa einer Kombination aus Allgemeinem Wohngebiet und Kerngebiet, sind insbesondere im Grazer Stadtzentrum auch Mindestdichten von 0,8 sowie Höchstdichten von bis zu 2,5 möglich.