Doppelmaklerin bzw. Doppelmakler, was bedeutet das eigentlich?
„Doppelmakler“ klingt im ersten Moment irgendwie seltsam, oder? Vielleicht denkst du dabei an zwei Makler oder an jemanden, der „für beide Seiten spielt“. Tatsächlich ist die Doppelmaklerei in Österreich aber völlig normal – und im Immobilienbereich sogar meistens der Regelfall.
Was genau dahintersteckt und warum das wichtig ist, erkläre ich dir hier einfach und verständlich.
Was ist eine Doppelmaklerin bzw. ein Doppelmakler?
Von Doppelmaklerei spricht man, wenn ein Immobilienmakler gleichzeitig für beide Seiten tätig ist – also sowohl für die Verkäuferin bzw. den Verkäufer oder die Vermieterin bzw. den Vermieter als auch für die interessierte Käuferin bzw. den interessierten Käufer beziehungsweise Mieter.
Das bedeutet: Die Maklerin oder der Makler vermittelt zwischen beiden Parteien und unterstützt beide beim Zustandekommen des Geschäfts.
In Österreich ist das rechtlich erlaubt und im Maklergesetz auch ausdrücklich vorgesehen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Eine Doppelmaklerin bzw. ein Doppelmakler muss versuchen, die Interessen beider Seiten fair zu behandeln. Das heißt natürlich nicht, dass beide immer exakt dasselbe wollen – Verkäufer möchten meist den bestmöglichen Preis erzielen, Käufer wiederum möglichst gute Konditionen bekommen.
Die Aufgabe einer seriösen Immobilienmaklerin bzw. eines seriösen Immobilienmaklers besteht deshalb darin, neutral zu vermitteln, korrekt aufzuklären und eine faire Verhandlungsbasis zu schaffen.
Kurz gesagt: Eine gute Maklerin steht nicht „gegen“ eine Partei, sondern begleitet beide professionell durch den gesamten Ablauf.
Gibt es dazu einen Vertrag?
Ja. In der Regel wird sowohl mit der abgebenden Partei als auch mit der interessierten Partei ein Maklervertrag abgeschlossen.
Das passiert oft automatisch durch die Kontaktaufnahme über ein Immobilieninserat oder durch die Anforderung eines Exposés. Wichtig ist dabei vor allem, dass transparent kommuniziert wird, dass eine Doppelmaklertätigkeit vorliegt.
Muss über die Doppelmaklerei aufgeklärt werden?
Ja. Immobilienmakler haben in Österreich eine gesetzliche Aufklärungspflicht. Das bedeutet: Es muss offengelegt werden, dass man als Doppelmakler tätig ist. Kund sollen also wissen, dass die Maklerin bzw. der Makler beide Seiten betreut.
Zusätzlich bestehen umfassende Informations- und Sorgfaltspflichten. Immobilienmakler müssen wichtige Informationen korrekt weitergeben und dürfen keine wesentlichen Umstände verschweigen.
Was ist der Unterschied zur Einzelmaklerei?
Das Gegenteil der Doppelmaklerei ist die Einzelmaklerei. Dabei ist die Maklerin bzw. der Makler ausschließlich für eine einzige Partei tätig und vertritt nur deren Interessen. Das kommt in Österreich im Immobilienbereich allerdings deutlich seltener vor.
Ist Doppelmaklerei etwas Schlechtes?
Ganz im Gegenteil – solange professionell, transparent und fair gearbeitet wird, ist Doppelmaklerei völlig normal und sinnvoll.
Viele erfolgreiche Immobiliengeschäfte funktionieren genau auf diese Weise. Wichtig ist vor allem, dass offen kommuniziert wird, sauber gearbeitet wird und sich alle Beteiligten gut informiert fühlen.