Der sogenannte Hauptwohnsitz wird manchmal auch als Domizil bezeichnet. Was damit genau gemeint ist, erfährst du in den nächsten Absätzen dieser Begriffserklärung.
Was ist ein Hauptwohnsitz?
Beim Hauptwohnsitz handelt es sich um die Unterkunft (Wohnung, Haus), die eine Person zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen macht. Man hat also die Absicht, den Lebensmittelpunkt dort zu haben. Das heißt einerseits, dass man sich dauerhaft (regelmäßig) dort aufhält, dass man seine Arbeitsstelle oder Ausbildungsstätte in der Nähe hat, dass Familienangehörige ebenfalls dort wohnen (insbesondere Kinder) usw.
Ein Hauptwohnsitz zählt nur dann als solcher, wenn man über die Absicht hinaus auch tatsächlich in der entsprechenden Immobilie wohnt.
Wann muss man ihn anmelden?
Zieht man in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus ein, ist man laut Meldegesetz dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung des neuen Wohnsitzes wird dann ins Zentrale Melderegister (ZMR) eingetragen. Auch minderjährige Kinder, die im selben Haushalt wohnen, sind durch einen Elternteil an- bzw. umzumelden. Die Behörde bestätigt einem die Meldung außerdem schriftlich, in dem sie einen Auszug aus dem Melderegister ausdruckt.
Die Abmeldung hat ebenfalls binnen drei Tagen nach Verlassen der bisherigen Unterkunft bei der Meldebehörde (meistens bei der ortsansässigen Gemeinde) zu erfolgen. Sie kann jedoch auch zugleich mit der Anmeldung für den neuen Wohnsitz erfolgen.
Wofür ist er wichtig?
Wichtige amtliche Dokumente werden an die Adresse geschickt, an der man den Hauptwohnsitz gemeldet hat. Auch wo man wählt, ist davon abhängig, wo man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (entsprechend gehen auch die Wahlverständigungen an diesen Ort).
Wenn man Kinder hat, hat der Hauptwohnsitz Einfluss darauf, in welche Schule bzw. in welchen Kindergarten die Kinder gehen können.
Gewisse Vorteile kann man nur nutzen, wenn man mit Hauptwohnsitz an einer Adresse gemeldet ist. In Graz zum Beispiel kann man nur dann eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner:innen für die Blaue Zone erhalten, wenn man den Hauptwohnsitz an der entsprechenden Adresse gemeldet hat. Dadurch kann man zu einem günstigeren Pauschalpreis in der Blauen Zone parken und muss nicht immer Parktickets kaufen, weil man eine Plakette erhält, die man ins Auto legen kann.
Wo spielt der Hauptwohnsitz noch eine Rolle?
Etwa, wenn es um die Befreiung von der Immobilienertragsteuer geht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man nämlich, wenn man eine Immobilie verkauft, und in dieser mit Hauptwohnsitz gemeldet war bzw. gelebt hat, von der Hauptwohnsitzbefreiung profitieren.